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   VG Hannover, 28.08.2003 - 4 A 2750/03   

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VG Hannover, 28.08.2003 - 4 A 2750/03 (https://dejure.org/2003,19331)
VG Hannover, Entscheidung vom 28.08.2003 - 4 A 2750/03 (https://dejure.org/2003,19331)
VG Hannover, Entscheidung vom 28. August 2003 - 4 A 2750/03 (https://dejure.org/2003,19331)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    10 Windkraftanlagen, DEWI-Studie, Abstände zu Wohngebäuden

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs 1 Nr 6 BauGB; § 35 Abs 3 BauGB; § 35 Abs 3 S 1 Nr 5 BauGB; § 35 Abs 3 S 3 BauGB
    DEWI-Studie; Flächennutzungsplan; Konzentrationsfläche; Schutzanspruch; Vorsorgeprinzip; Windkraftanlage; Windpark

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VG Hannover, 28.08.2003 - 4 A 2750/03
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich zu den Voraussetzungen einer entsprechenden Flächennutzungsplanung im Urteil vom 17.12.2002 (BVerwG 4 C 15.01, UPR 2003, 188) geäußert.

    Es ist in der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2002, a.a.O., S. 23 f. des Urteilsabdrucks) zwar anerkannt, dass eine Gemeinde im Rahmen der Bauleitplanung die Schutzwürdigkeit von Flächen hinsichtlich der Belastung mit Immissionen nicht nur in dem Umfang berücksichtigen muss, den z.B. die TA Lärm in ihren Richtwerten vorsieht.

    Diese Überlegungen kollidieren nicht mit der o.g. Entscheidung des BVerwG vom 17.12.2002 (BVerwG 4 C 15.01), in der es - wie oben schon teilweise ausgeführt - u.a. heißt.

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 57.84

    Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft in einem Flächennutzungsplan als

    Auszug aus VG Hannover, 28.08.2003 - 4 A 2750/03
    Wie aus der Entstehungsgeschichte der Norm erhellt (vgl. den Ausschlussbericht vom 19. Juli 1996, BT-Drucks. 13/4978 S. 7), orientiert sich der Gesetzgeber mit dem in dieser Vorschrift verankerten Darstellungsprivileg an der Rechtsprechung des Senats zu Konzentrationsflächen für den Kiesabbau (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987, BVerwGE 77, 300).

    Richtig ist, dass die Darstellung einer Konzentrationszone die ihr zugedachte Negativwirkung in Anlehnung an das Senatsurteil vom 22. Mai 1987 (a.a.O.) nur dann besitzt, wenn ihr ein schlüssiges Plankonzept zugrunde liegt, das sich auf den gesamten Außenbereich erstreckt (vgl. den Ausschlussbericht vom 19. Juli 1996, BT-Drucks. 13/4978 S. 7).

    Bei der Abwägung zwischen dem privaten Interesse an der Verwirklichung eines Vorhabens und den öffentlichen Belangen ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber die nach § 35 Abs. 1 BauGB bevorrechtigten Vorhaben in planähnlicher Weise dem Außenbereich zugewiesen und durch die Privilegierung zum Ausdruck gebracht hat, dass sie dort in der Regel, d. h. vorbehaltlich einer näheren Standortbestimmung, zulässig sind (BVerwG, Urt. v. 20.01.1984 - 4 C 43.81 - BVerwGE 68, 311; Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 57.84 - BVerwGE 77, 300; Krautzberger, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 8. Aufl., 2002, § 35 Rdnrn. 6 und 45).

  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95

    Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der

    Auszug aus VG Hannover, 28.08.2003 - 4 A 2750/03
    Das Vorhaben muss dem Landschaftsbild in ästhetischer Hinsicht grob unangemessen gegenüber treten und auch von einem für ästhetische Eindrücke offenen Betrachter als belastend empfunden werden (BVerwG, Urt. v. 15.05.1997 - 4 C 23.95 - NVwZ 1998, 58; Urt. v. 22.06.1990 - 4 C 6.87 - NVwZ 1991, 64; OVG NRW, Urt. v. 12.06.2001 - 10 A 97/99 - NWVBl. 2002, 67, bestätigt durch: BVerwG, Beschl. v. 15.10.2001 - 4 B 69.01 - Urt. v. 30.11.2001 - 7 A 4857.00 -).

    Für diese Entscheidung spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob der vorgesehene Standort in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet liegt, denn auch eine naturschutzrechtlich nicht besonders geschützte Landschaft kann gegen ästhetische Beeinträchtigungen empfindlich sein (BVerwG, Urt. v. 15.05.1997, a.a.O.; Beschl. v. 29.04.1968 - IV B 77.67 - BRS 20 Nr. 59) und die Schutzwürdigkeit einer Landschaft kann nicht davon abhängen, ob die zuständige Naturschutzbehörde Anlass für eine Unterschutzstellung gesehen hat.

  • VG Hannover, 28.08.2003 - 4 A 3108/99

    Abwägungsfehler; Abwägungsoffenheit; Außenbereich; DEWI-Studie;

    Auszug aus VG Hannover, 28.08.2003 - 4 A 2750/03
    Der Kammer ist das DEWI-Gutachten für den Landkreis Diepholz und dessen Grundlagen aus dem Verfahren 4 A 3108/99 bekannt.

    Die Kammer hat in dem Verfahren 4 A 3108/99 mit Urteil vom heutigen Tage hierzu u.a. ausgeführt:.

  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus VG Hannover, 28.08.2003 - 4 A 2750/03
    Das Vorhaben muss dem Landschaftsbild in ästhetischer Hinsicht grob unangemessen gegenüber treten und auch von einem für ästhetische Eindrücke offenen Betrachter als belastend empfunden werden (BVerwG, Urt. v. 15.05.1997 - 4 C 23.95 - NVwZ 1998, 58; Urt. v. 22.06.1990 - 4 C 6.87 - NVwZ 1991, 64; OVG NRW, Urt. v. 12.06.2001 - 10 A 97/99 - NWVBl. 2002, 67, bestätigt durch: BVerwG, Beschl. v. 15.10.2001 - 4 B 69.01 - Urt. v. 30.11.2001 - 7 A 4857.00 -).
  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 CN 4.98

    Bebauungsplan; Sportplatzerweiterung; Sportanlage; Sportlärm;

    Auszug aus VG Hannover, 28.08.2003 - 4 A 2750/03
    Bereits bei der Darstellung von Konzentrationszonen für die Windenergienutzung muss sichergestellt werden, dass durch die dort zulässigen Windkraftanlagen keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. August 1999 - BVerwG 4 CN 4.98 - a.a.O.).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

    Auszug aus VG Hannover, 28.08.2003 - 4 A 2750/03
    Bei der Abwägung zwischen dem privaten Interesse an der Verwirklichung eines Vorhabens und den öffentlichen Belangen ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber die nach § 35 Abs. 1 BauGB bevorrechtigten Vorhaben in planähnlicher Weise dem Außenbereich zugewiesen und durch die Privilegierung zum Ausdruck gebracht hat, dass sie dort in der Regel, d. h. vorbehaltlich einer näheren Standortbestimmung, zulässig sind (BVerwG, Urt. v. 20.01.1984 - 4 C 43.81 - BVerwGE 68, 311; Urt. v. 22.05.1987 - 4 C 57.84 - BVerwGE 77, 300; Krautzberger, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 8. Aufl., 2002, § 35 Rdnrn. 6 und 45).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01

    Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl;

    Auszug aus VG Hannover, 28.08.2003 - 4 A 2750/03
    Wie der Senat wiederholt ausgeführt hat, ist es ihr vielmehr bereits im Vorfeld der Abwehr schädlicher Umwelteinwirkungen gestattet, durch ihre Bauleitplanung eigenständig gebietsbezogen das Maß des Hinnehmbaren zu steuern (vgl. BVERWG, Urteile vom 14. April 1989 - BVERWG 4 C 52.87 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 36 und vom 28. Februar 2002 - BVERWG 4 CN 5.01 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 25; Beschluss vom 16. Dezember 1988 - BVERWG 4 NB 1.88 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 33).
  • BVerwG, 18.03.2003 - 4 B 7.03

    Voraussetzungen für die Annahme einer "Verunstaltung" im Sinne von § 35 Abs. 3 S.

    Auszug aus VG Hannover, 28.08.2003 - 4 A 2750/03
    Eine solche ist durch ein privilegiertes Vorhaben nur in Ausnahmefällen anzunehmen, wenn es sich um eine wegen ihrer Schönheit und Funktion besonders schutzwürdige Umgebung oder um einen besonders groben Eingriff in das Landschaftsbild handelt (BVerwG, Beschl. v. 18.03.2003 - 4 B 7.03 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.06.1991 - 8 S 2110/90 - NuR 1992, 329; SächsOVG, Urteil vom 18.05.2000 - 1 B 29/98 - SächsVBl. 2000, 245 sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.10.2002 - 8 S 737/02 - ohne Leitsatz).
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 86.66

    Fehlende Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von

    Auszug aus VG Hannover, 28.08.2003 - 4 A 2750/03
    Ein solches Vorhaben, das vom Gesetzgeber dem Außenbereich im Grundsatz "planungsähnlich" zugewiesen ist (BVerwG, Urt. v. 25.10.1967 - 4 C 86.66 - BVerwGE 28, 148, 151), kann nur dann nicht zugelassen werden, wenn ihm öffentliche Belange entgegenstehen.
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

  • BVerwG, 15.10.2001 - 4 B 69.01

    Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Außenbereich

  • BVerwG, 29.04.1968 - IV B 77.67

    Zulässigkeit eines Bienenhauses im Außenbereich

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 NB 1.88

    Umweltschutz - Verwendungsverbote - Verwendungsbeschränkungen - Brennstoffe

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2002 - 8 S 737/02

    Windenergieanlage - Verunstaltung des Landschaftsbildes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2001 - 10 A 97/99

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich;

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1991 - 8 S 2110/90

    Zur Zulässigkeit einer Reithalle, die einem landwirtschaftlichen Betrieb mit

  • OVG Sachsen, 18.05.2000 - 1 B 29/98

    Planungsrechtlicher Bauvorbescheid für die Errichtung von Windkraftanlagen;

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 LB 3571/01

    Änderung des Flächennutzungsplans; Anspruch des Planbetroffenen auf gerechte

  • OVG Niedersachsen, 20.07.1999 - 1 L 5203/96

    Erhöhung einer Windkraftanlage im Außenbereich; Ausschlußwirkung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2001 - 7 A 4857/00

    Gemeinden können die Errichtung von Windenergieanlagen restriktiv steuern

  • OVG Niedersachsen, 24.11.2003 - 1 MN 256/03

    Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre und gleichzeitiger Antrag auf

    Die Ausführungen des Antragstellers, die inzwischen in Kraft getretene 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde sei aus den vom Verwaltungsgericht Hannover im Urteil vom 28. August 2003 - 4 A 2750/03 - dargelegten Gründen unwirksam, gibt dem Senat keine Veranlassung, der Wirksamkeit der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Verfahren nachzugehen.
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